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Rotlicht Sperrbezirk: Wie er entsteht und was dort gilt
Den Älteren ist ein Sperrbezirk noch aus dem Lied "Skandal um Rosi" der Spider Murphy Gang bekannt. Auch heute noch gibt es Sperrbezirke, in welchen die Prostitution ausdrücklich verboten ist, obwohl es sich um ein legales Gewerbe handelt. Wie Sperrbezirke entstehen und was genau dort verboten ist, kann man hier nachlesen.
Der Begriff Sperrbezirk
Zu allererst muss man feststellen, dass je nach Bundesland und in den Medien viele verschiedene Interpretationen des Begriffes "Sperrbezirk" vorliegen. Einige halten ihn für eine Bannmeile, andere für eine No-Go-Area und manche sogar für Privatbesitz. In der Umgangssprache wird der Begriff häufig auch zweckentfremdet. Dort wird er so benutzt, als handelt es sich beim Sperrbezirk und eine Art militärisches Sperrgebiet, dessen Betreten verboten ist. Merke: Auf militärischem Sperrgebiet mag es zwar auch ab und zu "heiß hergehen" - aber die Prostitution wird dort auch ohne Verbot kaum ausgeübt. Bei einer "Bannmeile" wiederum handelt es sich um einen befriedeten Bereich, zum Beispiel in der unmittelbaren Nähe von Parlamenten und Gerichten. Diese bezieht sich jedoch hauptsächlich auf ein Demonstrationsverbot. Ein Sperrbezirk im eigentlichen Sinne ist ein eindeutig festgelegtes Gebiet, in welchem die Prostitution untersagt ist - unentgeltlicher Sex bleibt natürlich weiterhin erlaubt.
Wozu Sperrbezirke dienen
Aus Sicht des Gesetzgebers dienen Sperrbezirke hauptsächlich dem Jugendschutz. Der Jugendschutz ist ein weites Feld; er reicht von Vorgaben für die Zulassung von Videospielen über das Verbot der Alkoholabgabe an Minderjährige bis hin zu arbeitsrechtlichen Regularien. Man geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche in ihrer sittlich-moralischen und charakterlichen Entwicklung Schaden nehmen können, wenn sie zu häufig und zu stark Einflüssen ausgesetzt werden, welche sich thematisch vor allem an Erwachsene richten. Beispiele sind dafür Alkohol, Zigaretten und jugendgefährdende Schriften wie Pornografie. Natürlich kann man sich über Sinn und Unsinn einzelner Vorschriften streiten, jedoch herrscht ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber, dass man Kinder und Jugendliche nicht dem Rotlichtmilieu aussetzen sollte. Aus diesem Grund werden Sperrbezirke installiert, damit es geschützte Bereiche gibt, in welchen sich die Kinder und Jugendlichen ungestört entwickeln können und nicht Gefahr laufen, in Kontakt mit nicht altersgerechten Zuständen zu kommen.
Wie ein Sperrbezirk entsteht
Die allermeisten Sperrbezirke sind eine Folge von historischen Entwicklungen. Jetzt wird es ein wenig "technisch": Grundlage ist das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch, kurz EGStGB - Gesundheit! Es handelt sich dabei um ein Bundesgesetz, die jeweiligen Bundesländer können noch strengere Auflagen machen oder Prostitution unter bestimmten Auflagen komplett untersagen. Entscheidend ist dabei auch die Größe des Ortes oder der Verwaltungseinheit. In Gemeinden mit unter 20.000 Einwohnern zählt das ganze Ortsgebiet als Sperrbezirk, bei 20.000 bis 50.000 Einwohnern kann es Ausnahme geben, ab 50.000 Einwohnern muss dem "horizontalen Gewerbe" Platz eingeräumt werden - dazu später mehr. Auf oder an öffentlichen Straßen kann das Verbot auf bestimmte Uhrzeiten begrenzt werden, zum Beispiel 6 bis 20 Uhr. Sperrgebiete finden überall dort Anwendung, wo das Umfeld besonders gestört oder belästigt werden könnte. Beispiele dafür sind: kinderreiche Wohngebiete, in der Nähe von Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern sowie in der unmittelbaren Entfernung von öffentlichen Einrichtungen des täglichen Lebens. Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen erlassen dann entsprechende Auflagen und erklären einen räumlich klar definierten Bereich zum Sperrbezirk.
Aktuelle Entwicklungen
Eine interessante und höchst aktuelle Entwicklung gab es im Jahr 2013. Eine Prostituierte klagte vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen die Stadt Dortmund und das Land NRW, weil ihr die Arbeit in einem Sperrbezirk untersagt wurde. Die Stadt Dortmund hatte zuvor im Mai 2011 das gesamte Stadtgebiet als Sperrbezirk ausgerufen, was die Richter als unverhältnismäßig empfanden. Sie urteilten, dass eine Großstadt wie Dortmund gewisse Räume für die Ausübung einer legalen Tätigkeit schaffen müsse. Besonders interessant war die Urteilsbegründung: Das gesamte Stadtgebiet zum Sperrbezirk zu erheben sorgte in der Praxis dafür, dass sich die Prostitution von kontrollierbaren und eindeutig abgegrenzten Orten (Linienstraße, Straßenstrich an der Ravensbrücker Straße) immer mehr auf Wohnungen im Dortmunder Norden verlagerte und so eine "abstrakte Gefährdung für die Jugend und den öffentlichen Anstand" erzeuge. Hier gewann also die Prostituierte, da sie ihrer Tätigkeit legal nachgehen wollte - und zwar mit dem Argument des Jugendschutzes! Seit dem Urteil im März 2013 hat sich nicht viel getan, der Prostitution wird weiterhin - auch öffentlich - in Dortmund "illegal" nachgegangen, teilweise unter offener Duldung der Ordnungsdienste der Stadt.
Mögliche Bußgelder
Ob das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen wegweisend sein wird, kann nur die Zeit zeigen. Die Städte und Gemeinden lassen sich sehr viel Zeit in der Umsetzung, viele werden es auf weitere Prozesse ankommen lassen. Was man als Freier bedenken muss: Liebesdienste in einem Sperrbezirk zu erwerben stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend zu einer Anzeige führen. Bußgelder von bis zu 1.000 Euro können einem blühen, schon wenn man bei einem Anbahnungsgespräch erwischt wird. Bei "Ersttätern" beläuft sich das Bußgeld meist auf 150 bis 250 Euro. Jedoch haben die meisten Städte weder genügend Personal noch die entsprechende Motivation, hart durchzugreifen - von den gröbsten Missständen abgesehen.
Der Ausblick zum Sperrbezirk
Die Abschaffung von Bereichen, in denen Prostitution verboten ist, ist nicht abzusehen. Der Schutz der Bevölkerung und speziell Jugendlicher sowie Kinder hat derzeit Vorrang vor der beruflichen Freizügigkeit. Aktuelles zum Prostitutionsschutzgesetz 2017 finden Sie hier.
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