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Prostitution - ehrliche Arbeit oder rechtliche Gratwanderung?
Obwohl die Prostitution in Deutschland weitestgehend legal ist, haftet ihr noch immer ein Ruf von Sittenwidrigkeit an. Medienberichte, in denen das älteste Gewerbe der Welt oft mit negativen Ereignissen in Verbindung gebracht wird, tragen zu einer gewissen Unsicherheit rund um das Thema bei. Daher ist es wichtig zu wissen, was erlaubt ist, welche Prostitutionsformen es gibt, wie man seriöse Angebote der Branche erkennt und wo die gesetzlichen Grenzen liegen.
Die Ausübung der Prostitution ist in Deutschland legal
Das deutsche Prostitutionsgesetz regelt seit 2001 die Rechtmäßigkeit des Gewerbes. Für den Anspruch auf eine gesicherte Bezahlung der erbachten sexuellen Dienstleistungen mussten die Frauen und Männer allerdings lange kämpfen. Heute ist gesetzlich festgelegt, dass es sich bei der Prostitution um ein völlig legales Geschäft handelt, in dessen Rahmen der Kunde einen bestimmten Service erhält und die Prostituierten eine entsprechende Bezahlung verlangen können. Die Zeiten, in denen man sich in einer rechtlichen Grauzone befand, gehören glücklicherweise der Vergangenheit an. Seit das Internet die Branche revolutioniert hat, können sich auch selbstständige arbeitende Damen übrigens problemlos neue Kundenkreise erschließen und sind nicht mehr unbedingt auf die Gunst von Bordellbetreibern angewiesen. Das Geschäft ist somit auch transparenter geworden und bietet damit nicht nur den Großen des Business eine Chance. Wer aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis als Hostess oder Callboy aussteigen möchte, der kann seinen Beruf trotzdem in Eigenregie weiterführen.
Ein geschütztes rechtliches Umfeld ist für die Prostituierten von großer Bedeutung
Ein weiterer wichtiger Vorteil für die Damen und Herren des Gewerbes ist es, dass seit Einführung des Gesetzes auch der Anspruch auf Sozialversicherung gesichert ist. Besonders für diejenigen, die ihre Dienstleistungen im Angestelltenverhältnis erbringen, ist die Mitgliedschaft in Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung eine gewisse Form der Sicherheit. In vergangenen Zeiten waren die Beteiligten völlig auf sich gestellt, was nicht selten zu großen Problemen in Krankheitsfällen oder ähnlich einschneidenden Situationen führte. Eine weitere Schutzfunktion hat die Verankerung des Straftatbestandes der Zuhälterei. Damit soll verhindert werden, dass sich Menschen gegen ihren Willen prostituieren müssen oder finanziell ausgebeutet werden. Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe, die sich mit Zwangsprostitution und Menschenhandel bereichern wollen. Das ist selbstverständlich untersagt und der Staat hat leider alle Hände voll zu tun, um dieses Verbot immer wieder durchzusetzen.
Im Gewerbe gibt es die unterschiedlichsten Formen der Prostitution
Das älteste Gewerbe der Welt hat die verschiedensten Facetten und wird daher auch in diversen Formen angeboten. Bekannteste Form der Kontaktanbahnung ist das Bordell. Die Kunden treffen die Damen dort in einem Kontaktraum, meistens einer Bar, und gehen anschließend mit ihrer Wunschpartnerin auf separate Zimmer. Ähnlich läuft es in Laufhäusern, Saunaklubs oder auf Straßen mit breiten Schaufensterfronten, hinter denen die Damen sich anbieten. Eine besondere Form findet sich mit Sicherheit in den SM-Studios. Wer es etwas härter mag und auf devoten Sex oder strenge Behandlung steht, der ist hier richtig aufgehoben. Weitere Möglichkeiten sind die sogenannten Modellzimmer oder -wohnungen. Hier wird der Kontakt über Anzeigenwerbung in Zeitungen oder im Internet bei markt.ch angebahnt. Die Kunden besuchen die Prostituierten dann in deren Apartment. In ähnlicher Art und Weise werden Haus- und Hotelbesuche beworben, hier kommen die Dienstleister allerdings zu den Kunden nach Hause oder auf deren Hotelzimmer. Diese Variante wird besonders von Geschäftsreisenden oder Montagearbeitern in Anspruch genommen. Weiter Formen der Prostitution finden sich im Rahmen öffentlicher Präsentation. Die sexuellen Dienste werden auf der Straße, in Bars, Restaurants, Raststätten oder auf Parklätzen angeboten.
Rechtliche Grenzen von erotischen Dienstleistungen
Neben der bereits erwähnten und verbotenen Zuhälterei gibt es natürlich weitere gesetzliche Einschränkungen rund um die Prostitution. Einer Tätigkeit in diesem Gewerbe darf zum Beispiel nur nachgehen, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Im Bereich sexueller Handlungen sind Kinder und Jugendliche zu Recht besonders geschützt. In diesen Fällen handeln auch Kunden strafbar, wenn sie sexuelle Dienste von Personen unter 18 Jahren gegen Bezahlung entgegennehmen. Hier ist also besondere Vorsicht geboten. Als weitere Einschränkung müssen sogenannte Sperrbezirke beachtet werden. Jedes Bundesland kann bestimmte geografische Bereiche, Straßen oder sogar Stadtteile und ganze Gemeinden für das Betreiben von Prostitution ausschließen. Für kleinere Orte mit Einwohnerzahlen unter 30.000 werden in einigen Bundesländern beispielsweise überhaupt keine Genehmigungen zur Ausübung des Gewerbes erteilt. In Großstädten sind meist Einkaufsbezirke oder ein Umfeld mit besonders öffentlichkeitswirksamen Bauwerken ausgeschlossen.
Wer einige Spielregeln beachtet, kann sexuelle Dienstleistungen problemlos in Anspruch nehmen
Insgesamt lässt sich sagen, dass sich die rechtliche Lage in den letzten 15 Jahren für alle Beteiligten merklich verbessert hat. Kunden und Prostituierte haben in fast allen Bereichen wichtige Rechtssicherheit. Wer ein Bordell besucht oder eine Hostess aus der Zeitungsannonce anruft, kann dies ohne Bedenken tun und findet eine umfangreiche Auswahl an Angeboten und Möglichkeiten. Und auch den Damen, die ihre sexuellen Dienstleistungen anbieten, werden durch die rechtlichen Rahmenbedingungen wichtige Schutzmechanismen an die Hand gegeben. Ihr Berufsbild ist um vieles besser organisiert, als dies früher der Fall war. Prostitution ist heute ein Servicegeschäft, das vom Staat akzeptiert wird und in dem ein seriöser gegenseitiger Umgang an der Tagesordnung ist. Die Zeiten, in denen man sich nach dem Sexspiel mit einer Dame aus der Branche durch die Hintertür verabschieden musste, sind schon lange vorbei.
Lesen Sie weiter unter Zwangsprostitution erkennen und helfen - Sicherheitshinweise.
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