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Probleme und Rechte der Prostituierten in den eigenen vier Wänden
Jeden Tag können 1 bis 1,2 Millionen Männer als Kunden der Rotlichtbranche verzeichnet werden, so schätzt die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Der Rubel rollt wie nie. Nach Hochrechnungen des Statistischem Bundesamt soll das älteste Gewerbe der Welt bis zu 15 Milliarden Euro in Deutschland erwirtschaften. Vor allem Männer werden von den Reizen der beschäftigten Frauen angezogen, die für Geld von erotischen Massagen bis zu Fetischspiele als Domina alles tun, was man(n) sich wünscht. Aber wie sieht es auf der Seite der weiblichen Dienstleisterinnen aus?
Prostitution als gültiger Beruf
Zunächst stellt sich uns die Frage, kann man sich als Hure selbstständig machen? Ja man kann! Der Prostituierten stehen in der Regel zwei rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Die Erste wäre eine Anstellung, beispielsweise in einem Club. Die zweite Möglichkeit ist tatsächlich die Anmeldung eines Gewerbes und Ausübung der Tätigkeit als selbstständige gewerbetreibende Prostituierte. An dieser Stelle gilt es, einiges zu beachten! Obwohl für viele Menschen die Prostitution und deren Ausübung ein "No-Go"-Thema ist und sie gesellschaftlich und moralisch von einem Großteil der Bevölkerung abgelehnt wird, bestehen auch hier Rechte und Pflichten für die Prostituierte als Arbeitnehmerin oder auch als Selbstständige. Tipp: Prostituierte sollten sich über ihre Pflichten im Klaren sein und ihnen nachgehen.
Was muss beachtet werden, wenn man in der Rotlichtbranche Geld verdienen will?
Zuerst muss hier das Finanzamt genannt werden, denn auch eine angestellte Hure muss Lohnsteuer nach dem üblichen Satz abgeben. Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer somit vom Lohn ab und zahlt sie an das Finanzamt. Wird die Arbeit auf Selbstständigenbasis ausgeübt, muss eine Anmeldung beim Finanzamt erfolgen. Hier erhält jede selbstständige Prostituierte eine Steuernummer und eine Steuerbescheinigung. Somit muss auch Sie Lohnsteuer zahlen. Tipp: Vor allem selbstständige Prostituierte sollten sich bei ihrem zuständigen Finanzamt melden und sich über die genaue Handhabung im Bezug auf die Abgabe von Lohnsteuer informieren. Bei Missachtung können Konsequenzen seitens des Finanzamtes folgen. Lesen Sie mehr unter Wann müssen Prostituierte Steuern zahlen? und sprechen Sie dazu am besten mit einem Steuerberater.
Kann Frau selbst entscheiden, was sie verdient?
Nicht reguliert sind lediglich die Abgaben, etwa an den Betreiber eines Bordells, für zum Beispiel die Nutzung der Zimmer, Hygieneartikel, Reinigungen oder Werbungskosten. Hier können die verschiedensten Absprachen getroffen werden, welche sich dann auch auf den Verdienst der Nutte auswirken. Auch können die Frauen die Preise für Ihre erbrachten Leistungen frei wählen, denn letzten Endes ist es die Sache der Huren, wie viel ihnen ihre Dienstleistungen wert sind. Tipp: Prostituierte sollten auf ein faires Abgaben- und Einkommensverhältnis achten und sich vor Abzockern schützen.
Kann eine Prostituierte rechtliche Ansprüche wie zum Beispiel den Lohn geltend machen?
Mit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes besteht die Möglichkeit, dass sich Prostituierte ihren Lohn vor Gericht einklagen können. Dies gilt für Prostitution, die ohne Zwang auf einer freiwilligen Basis ausgeübt wird. Des Weiteren stellen die Sozialversicherungen eine große Rolle dar. Genau wie in jedem anderen offiziellen Beruf muss der Arbeitgeber im Rotlichtmilieu für seine Arbeitnehmerin, sofern sie einen Arbeitsvertrag mit ihm hat, Sozialversicherungsbeiträge leisten und diese zum Beispiel in die gesetzliche Kranken- oder Pflegeversicherung einzahlen. Als selbstständige Prostituierte muss man sich ebenfalls selbst krankenversichern. Die Frauen erhalten Ansprüche auf Umschulung und Wiedereingliederung in den normalen Arbeitsmarkt sowie auf Leistungen der gesetzlichen Gesundheitsversorgung, der Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Tipp: Prostituierte sollten sich das Prostitutionsgesetz intensiv durchlesen, um gegebenenfalls noch weitere Vorteile für sich zu entdecken.
Heimarbeit Prostitution - was muss ein Nachbarmieter erdulden?
In der Regel wird Prostitution in der Privatwohnung vom Vermieter oder den Mitmietern nur selten geduldet. Besonders ältere Menschen halten das Gewerbe im Rotlicht-Milieu für sittenwidrig und fühlen ihre moralischen und gesellschaftlichen Werte angegriffen. Ferner sind gerade Familien mit Kindern abgeneigt, in ihrem Umfeld auf Prostitution zu treffen. Hier hat man vor allem eine Schutzmaßnahme für die jungen Mitglieder der Gesellschaft. Auch gerichtlich können Konsequenzen eingeleitet werden, denn auch dort werden moralische Werte in Augenschein genommen. Selbstständige Prostituierte sollten sich eine tolerante Umgebung für die Ausübung ihrer Tätigkeiten auswählen. Des Weiteren haben je nach Auslage der Gerichte manche Mieter das Recht, ihre Wohnung fristlos wegen Belästigung durch Prostitution zu kündigen. Auch der Vermieter hat das Recht, eine fristlose Kündigung der gewerblich genutzten Wohnung auszusprechen, wenn diese vertragswidrig genutzt wird. Tipp: Da gerade Heimarbeit für Prostituierte mehr Ärger als Nutzen bringen kann, sollten sich diese ihr Arbeitsumfeld genau auswählen. In manchen Gegenden ist eine solche Arbeit auf Grund des Widerstands der Mieter kaum realisierbar. Insgesamt hat sich das Rotlichtmilieu von einem dunklen, geheimnisvollen Sumpf in ein Berufsfeld mit Rechten und Pflichten verwandelt, die jede Prostituierte kennen sollte.
Weiterlesen über das Prostitutionsgesetz 2017 hier.
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