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Haben Prostituierte den gleichen Status wie "normale" Arbeitnehmer?
Die Prostitution wird heutzutage dank des Prostitutionsgesetztes vom Gesetzgeber her als vollwertige Arbeit angesehen und den Damen und Herren dieses Gewerbes stehen die gleichen Chancen und Rechte zu, wie den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in jedem anderen Berufsbild. Im Mittelpunkt der Sozial-, Kranken- und Pflegeversicherung steht jedoch in jedem Fall die Anmeldung dieses Gewerbes als versicherungspflichtige Tätigkeit, was natürlich auch die Abzahlung von Steuern beinhaltet. Bei illegal arbeitenden Prostituierten ist die Lage demgegenüber als überaus prekär einzuschätzen.
Informatives zum Thema Prostitution
Die finanziellen Umsätze und die Gewinne, die alljährlich mit der käuflichen Liebe gemacht werden, sind erstaunlich hoch, sodass der Staat an Sexarbeit durchaus gut verdient. Dies gilt gleichermaßen für die Freier und die Frauen, die sich in diesem Gewerbe bewegen. Vorausgesetzt, es läuft alles gerecht und legal ab. Bei der Prostitution geht es darum, sich als Objekt für sexuellen Verkehr hinzugeben und sich diese Dienstleistung bezahlen zu lassen. In diesem Tätigkeitsfeld bewegen sich sowohl freiwillig arbeitende Damen und Herren als auch unter Zwang stehende Personen. Bei der Prostitution haben sich im Laufe vieler Jahrhunderte verschiedene Varianten herausgebildet. In diesem Zusammenhang gibt es beispielsweise die Bordelle und BDSM-Clubs oder die sogenannten Modellwohnungen. Eine wichtige Bedeutung hat in der modernen Zeit auch die Prostitution per Telefon oder per Webcam erlangt.
Prostituierte nutzen die Vorteile des Gesundheitssystems
In Deutschland erhalten die Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen einen Schutz durch ein Prostitutionsgesetz, das diese Tätigkeit legalisiert und als Dienstleistung anerkennt. Darüber hinaus regelt diese Gesetzgebung, dass Prostituierte das 18. Lebensjahr erreicht haben müssen. Außerdem haben die Frauen und Männer in dieser Branche einen gesetzlichen Anspruch auf eine Gesundheitsvorsorge, auf spätere Renten und Pflege. Krankenversichert sind die als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen anerkannten Prostituierten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Gegensatz dazu können sich die selbstständig arbeitenden Prostituierten in der privaten Krankenversicherung anmelden. Unter diesen Voraussetzungen ist es möglich, eine umfassende Gesundheitsfürsorge und -vorsorge in Anspruch zu nehmen, die auch jedem anderen Berufsbereich zusteht. Das Arbeitsfeld der Sexarbeiterinnen ist durchaus mit nachvollziehbaren gesundheitlichen Gefährdungen verbunden. Aus diesem Grund steht bei diesen Berufsgruppen insbesondere eine Prävention gegen HIV und AIDS sowie gegen klassische Geschlechtskrankheiten wie Tripper oder Syphilis im Mittelpunkt. Natürlich sind auch die üblichen Vorsorgemaßnahmen beim Zahnarzt oder gegen andere übliche Erkrankungen gegeben. Da die tägliche Situation für die Damen und Herren immens belastend sein kann, sind gesundheitliche Folgen wie Alkoholismus und Drogensucht nicht auszuschließen. Deshalb ist es wichtig, diesen Dienstleistungssektor mit beratender Tätigkeit und sozialem Beistand besonders zu unterstützen.
Die Gemüter streiten sich - Prostitution ist ein anerkanntes Gewerbe
Nach wie vor ist das Thema "Prostitution als Gewerbe anerkennen" in unserer Gesellschaft ein Streitpunkt. Trotz Prostitutionsgesetz unterliegt diese Dienstleistung nach wie vor dem Aspekt der Sittenwidrigkeit und es existieren verschiedene Denkansätze für ein Pro und Kontra. Für eine persönliche Absicherung der Prostituierten im Krankheits-, Alters- und Berufsunfähigkeitsfall ist es wichtig, ein Gewerbe anzumelden. Diese Vorgehensweise beugt zudem einem Tatverdacht auf illegale Ausführung einer Tätigkeit, einer Steuerhinterziehung und einer Schwarzarbeit vor. Darüber hinaus sind die Ausübenden im Schadensfall versichert. Je nachdem, ob sich die Damen oder Herren in einem festen Etablissement oder auf der Straße bewegen möchten, werden unterschiedliche Anmeldeversionen angegeben. Das Ordnungsamt verlang beispielsweise bei Prostitution auf der Straße eine sogenannte Reisegewerbekarte. Örtlich gebundene Prostituierte beantragen den herkömmlichen Gewerbeschein und können somit ohne Probleme Anzeigen in Zeitungen schalten. Die jeweiligen Verlage nehmen diesen Schein als Sicherheit, dass es sich um ein angemeldetes Gewerbe handelt.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Menschen, die sich prostituieren
Wie bei jedem Arbeitnehmer, so entsteht auch für die Prostituierten ein Urlaubsanspruch, der mit dem Prostitutionsgesetz und dem Bundesurlaubsgesetz geregelt wird. Der Anspruch auf einen Mindesturlaub zur Erholung besteht in dieser Dienstleistungsbranche und beträgt 24 Werktage. Diese werden im Angestelltenverhältnis gewährt. Diese Ansprüche lassen sich von den betroffenen aber nur dann durchsetzen, wenn eine klare Struktur im Angestelltenbereich herrscht und die Partner gleichberechtigt miteinander zusammenarbeiten.
Risiken und Gefährdungen im Rahmen einer Prostitution
Grundsätzlich muss gesagt werden, dass es Prostitution gegenwärtig und auch in der Vergangenheit nicht nur von Frauen gibt. Weniger öffentlich outen sich auch Männer zu diesem Thema, denn verdeckt ist die Prostitution in der Schwulenszene gang und gäbe. Daran ist sicher nichts Verwerfliches zu sehen, denn die Vorlieben und Bedürfnisse von Freiern sind individuell verschieden. Die Damen und Herren, die im Rotlichtmilieu ihren Lebensunterhalt verdienen, befinden sich durchaus in einer ganz speziellen Lage. Diese Tatsache gilt nicht nur für deren Gesundheit, sondern ebenso für das Risiko, schnell Opfer krimineller Handlungen zu werden, wenn kein besonderer Schutz vorhanden ist. Recht häufig sind die Frauen und Männer in dieser Branche von Missbrauch und Gewalt betroffen. Diese Kriterien erschweren die Ausübung dieser Dienstleistung und führen dazu, dass sich die meisten Frauen oder Männer von einem Zuhälter beschützen lassen müssen. Nicht ganz einfach ist der Umgang mit dieser Tätigkeitsart in der Öffentlichkeit, denn nicht an jedem Ort wird Prostitution als gleichwertig angesehen und toleriert. Die Angestellten müssen daher nicht selten mit Anfeindungen rechnen. Deshalb werden Prostituierte häufig auch von Nachbarn vertrieben. Zu den physischen gesundheitlichen Risiken kommen in diesem Arbeitsfeld zudem mehr oder weniger starke psychische Beeinträchtigungen hinzu, die sich meist erst in späteren Jahren zeigen. Aus diesem Grund werden gerade minderjährige Mädchen und Jungen von Gesetzeswegen vor Prostitution geschützt. Prostituierte können schnell in kriminelle Kreise gelangen, wenn keine innere persönliche Stabilität gegeben ist und sich deren Umfeld abwendet. Dies ist für viele Außenstehende nicht nachvollziehbar, denn die Frauen und Männer sollten nicht unter Intoleranz und Verachtung in den Familien leiden.
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