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Sexuelle Tabus - Wissenswertes über die Natur des Menschen
Auch in der heutigen, aufgeklärten Zeit gibt es noch eine ganze Reihe von sexuellen Tabus. Einige davon sind rein gesellschaftlicher Natur, andere sind hingegen mit längeren Gefängnisstrafen bedroht. Was für Tabus es gibt und was man daraus über die Sexualität und das Wesen des Menschen lernen kann, kann man hier nachlesen.
Die Kultur prägt
Sexuelle Tabus sind immer kulturell geprägt. Was in der einen Kultur völlig alltäglich und "normal" ist, würde in anderen Kulturen teilweise mit Prügel oder dem Tode bestraft. Man muss sich also vor Augen halten, dass wenn man über sexuelle Tabus spricht, man immer seine eigene Sicht mit einbringt. Die eigene Herkunft und kulturelle Prägung während des Aufwachsens spielt eine entscheidende Rolle dafür, was man rein subjektiv als Tabu empfindet und was womöglich nicht. Besonders schwierig ist es immer, über Tabus fremder Kulturen zu urteilen, welche man niemals hautnah miterlebte. Völlig wertfrei zu bleiben fällt oft schwer, wenn man die eigenen Maßstäbe an andere Kulturen anlegt - vor allem im außereuropäischen Raum. Aus diesem Grund sollte an dieser Stelle erwähnt sein, dass die Menschenwürde als unveräußerliches Gut gelten darf und auch von allen Staaten in der UN prinzipiell anerkannt wurde - aber Ausnahmen bestätigen diese Regel leider viel zu häufig.
Historische Tabus im Wandel der Zeit
Mit dem offensichtlichsten "Tabu" gelingt ein leichter Einstieg in das Thema: Die Weltgesundheitsorganisation entfernte "Homosexualität" erst im Jahr 1992 von der Liste der Krankheiten, bis dahin galt sie als Störung des Sexualverhaltens. Homosexuelle Handlungen sind erst seit 1994 in Deutschland nicht mehr strafbar, in Österreich gar erst seit 2002 nicht mehr - gleichwohl wurden die entsprechenden Gesetze bei einvernehmlichem Geschlechtsverkehr seit der Zeit der sexuellen Revolution in den späten 60er Jahren kaum mehr angewandt. In diesem Fall galt das Gesetz ausdrücklich nur für männliche homosexuelle Handlungen. Noch heute gibt es in Deutschland keine vollständige Gleichstellung von Schwulen und Lesben mit Heterosexuellen. In Russland kann eine positive Äußerung über Homosexualität seit Juli 2013 eine fünfzehntägige Haftstrafe oder eine vierstellige Geldbuße nach sich ziehen. Bereits heterosexueller Analverkehr gilt bei vielen (religiösen) Menschen als ein gesellschaftliches sexuelles Tabu, welches aber privat und im eigenen Schlafzimmer vielleicht ganz anders gehandhabt wird.
Schon Nacktheit reicht aus
Auch heute gibt es in Deutschland noch ein Tabu, was öffentliche Nacktheit anbelangt - außerhalb speziell dafür vorgesehener Gebiete. Was bei Naturvölkern unter anderem auch aufgrund der Temperaturen die normalste Sache der Welt ist, gilt in Deutschland als verboten - da ein sexueller Bezug besteht, weil 99,999% in der Öffentlichkeit Kleidung tragen. Dabei gibt es einen Unterschied: Lediglich das sichtbare und unverhüllte männliche Geschlechtsteil stellt eine Erregung öffentlichen Ärgernisses dar, eine nackte Frau hat wenig bis nichts zu befürchten - zumindest nicht vor Gericht. Da die Anzahl von FKK-Liebhabern im öffentlichen Raum allerdings derartig gering ist, wird das Gesetz auch auf absehbare Zeit nicht geändert. Es soll dem Schutz der Öffentlichkeit dienen, wobei es auch von Seiten dauerhaft bekleideter Menschen Kritik an der Auslegung des Sachverhalts gibt. In solch einem Fall ist es immer eine sogenannte Abwägung der Rechtsgüter - also das "Recht auf Nacktheit" gegen das "Recht darauf, sich keine fremden Schniedel ansehen zu müssen". Im Bewusstsein der Bevölkerung ist fest verwurzelt, dass Nacktheit in die eigenen vier Wände oder an den Strand gehört. Man setzt sozusagen Nacktheit fast überall mit Sexualität gleich.
Moral und Recht
Bis vor etwa 120 Jahren war die Verwandtenheirat auch noch im europäischen Hochadel aus bloßem Machtkalkül gang und gäbe. Bis ins Mittelalter hinein wurden Bruder und Schwester verheiratet, unter anderem aus finanziellen Gründen. Heutzutage ist das Inzest-Tabu weiterhin fest im Gesetz und den Köpfen der Bevölkerung verankert, obwohl sich auch dagegen Kritik regte. Liberale Beziehungs- und Sexualforscher kritisieren, dass Erwachsene miteinander einvernehmlich das tun sollen dürfen, was sie wollen - und ernteten teils polemische und hasserfüllte Kritik aus der Bevölkerung und von der Kirche. Weitere sexuelle Tabus sind zum Beispiel: Pädophilie (Anziehung zu Personen unter 14 Jahren oder kindlichem Körper), Nekrophilie (Sex mit Leichen oder toten Körpern), stark überzogene Objektophilie (sexuelle Anziehung zu Luftballons, Schuhen bis hin zu Dampflokomotiven und Schiffen), Exhibitionismus, Voyeurismus und Zoophilie (Sex mit Tieren). Innerhalb dieses Spektrums gibt es ein großes Maß an unterschiedlich starken Ausprägungen und Neigungen, vor allem im Bereich der Fetische und Objektsexualität. Die Frage ist dabei: Besteht eine Therapiemöglichkeit oder der Zwang zu einem gesetzlichen Verbot? Und kann man derartige Vorlieben nur mit einer Therapie unterdrücken und womöglich "heilen"?
Leben und leben lassen
Vor allem bei einem emotionalen Thema wie Sex ist es eine Frage der Annäherung an die Tabus. Laien können es nur selten sachlich beurteilen und verstehen oft nicht, dass Betroffene am meisten unter ihren abnormen Vorlieben leiden. Sofern niemand geschädigt wird und ein erwachsener Mensch - unter Umständen mit einem anderen erwachsenen, zustimmungsfähigen Menschen - seine Neigungen ausleben möchte, gilt das Motto: "Leben und leben lassen." Jeder muss sich selbst kritisch hinterfragen und bedenken, dass was für den einen völlig "normal" ist, vom anderen als sexuelles Tabu gewertet werden könnte.
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